Ich komme aus einem innerdeutschen Risikogebiet. Für das Bundesland, in das ich reisen möchte, gilt ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten. Kann ich mein Hotel kostenfrei stornieren?
Sofern Gäste aus Risikogebieten nicht beherbergt werden dürfen, ist die Durchführung der Reise nach Ansicht der Rechtsexperten der Stiftung Warentest nicht wie geplant möglich. Die Folge ist, dass der Vertrag von beiden Seiten nicht erfüllt werden kann. Insofern muss der Betreiber der Unterkunft bereits bezahlte Übernachtungskosten zurückerstatten.
Anders sieht es aus, wenn Anreise und Unterbringung weiterhin möglich sind, weil nur Quarantänemaßnahmen im Zielgebiet vorgesehen sind. Dann müssen Gäste die Hotelkosten bezahlen – auch, wenn sie nicht anreisen möchten, weil sie vor Ort zunächst in Quarantäne müssen.
Sofern Gäste aus Risikogebieten nicht beherbergt werden dürfen, ist die Durchführung der Reise nach Ansicht der Rechtsexperten der Stiftung Warentest nicht wie geplant möglich. Die Folge ist, dass der Vertrag von beiden Seiten nicht erfüllt werden kann. Insofern muss der Betreiber der Unterkunft bereits bezahlte Übernachtungskosten zurückerstatten.
Anders sieht es aus, wenn Anreise und Unterbringung weiterhin möglich sind, weil nur Quarantänemaßnahmen im Zielgebiet vorgesehen sind. Dann müssen Gäste die Hotelkosten bezahlen – auch, wenn sie nicht anreisen möchten, weil sie vor Ort zunächst in Quarantäne müssen.