Wir wünschen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Bis zum 10.01.2021 sind touristische Einreisen nach Mecklenburg Vorpommern Verboten. Auch die Beherbergung zum Besuch der Kernfamilie ist untersagt. Allein beruflich reisende Personen dürfen beherbergt werden. Ob der Lockdown über den 10.01.21 hinaus verlängert wird bleibt abzuwarten. Bei Buchungen die in den Zeitraum des Lockdowns fallen zahlen wir alle geleisteten Zahlungen zurück. Alternativ kann die Reise auch verschoben werden. Zunächst einmal heißt es inne halten und gesund bleiben.
Wir wünschen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
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Die Regierung in Mecklenburg Vorpommern hat beschlossen, das zur Beherbergung von Gästen aus Risikogebieten nur noch ein negativer Corona-Test, nicht älter als 48h, mitgebracht werden muss. Die Quarantäne und der 2. Test fallen weg.
https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/MV-streicht-die-Quarantaenepflicht-fuer-innerdeutsche-Urlauber,coronavirus3348.html Ich komme aus einem innerdeutschen Risikogebiet. Für das Bundesland, in das ich reisen möchte, gilt ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten. Kann ich mein Hotel kostenfrei stornieren?
Sofern Gäste aus Risikogebieten nicht beherbergt werden dürfen, ist die Durchführung der Reise nach Ansicht der Rechtsexperten der Stiftung Warentest nicht wie geplant möglich. Die Folge ist, dass der Vertrag von beiden Seiten nicht erfüllt werden kann. Insofern muss der Betreiber der Unterkunft bereits bezahlte Übernachtungskosten zurückerstatten. Anders sieht es aus, wenn Anreise und Unterbringung weiterhin möglich sind, weil nur Quarantänemaßnahmen im Zielgebiet vorgesehen sind. Dann müssen Gäste die Hotelkosten bezahlen – auch, wenn sie nicht anreisen möchten, weil sie vor Ort zunächst in Quarantäne müssen. Die Regierung in MVP hat einen 5 Phasen Plan zur Wiederaufnahme des Tourismus beschlossen:
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AuthorKäptn T. Archives
August 2023
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