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COVID19 Lockdown Update

18/12/2020

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Bis zum 10.01.2021 sind touristische Einreisen nach Mecklenburg Vorpommern Verboten. Auch die Beherbergung zum Besuch der Kernfamilie ist untersagt. Allein beruflich reisende Personen dürfen beherbergt werden. Ob der Lockdown über den 10.01.21 hinaus verlängert wird bleibt abzuwarten. Bei Buchungen die in den Zeitraum des Lockdowns fallen zahlen wir alle geleisteten Zahlungen zurück. Alternativ kann die Reise auch verschoben werden. Zunächst einmal heißt es inne halten und gesund bleiben.
​

​Wir wünschen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
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Neue Information für Gäste aus Risikogebieten

18/10/2020

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Die Regierung in Mecklenburg Vorpommern hat beschlossen, das zur Beherbergung von Gästen aus Risikogebieten nur noch ein negativer Corona-Test, nicht älter als 48h, mitgebracht werden muss. Die Quarantäne und der 2. Test fallen weg.

​https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/MV-streicht-die-Quarantaenepflicht-fuer-innerdeutsche-Urlauber,coronavirus3348.html
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Information für Gäste aus Risikogebieten

8/10/2020

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Ich komme aus einem inner­deutschen Risiko­gebiet. Für das Bundes­land, in das ich reisen möchte, gilt ein Beher­bergungs­verbot für Reisende aus Risiko­gebieten. Kann ich mein Hotel kostenfrei stornieren?

​Sofern Gäste aus Risiko­gebieten nicht beher­bergt werden dürfen, ist die Durch­führung der Reise nach Ansicht der Rechts­experten der Stiftung Warentest nicht wie geplant möglich. Die Folge ist, dass der Vertrag von beiden Seiten nicht erfüllt werden kann. Insofern muss der Betreiber der Unterkunft bereits bezahlte Über­nachtungs­kosten zurück­erstatten.

Anders sieht es aus, wenn Anreise und Unterbringung weiterhin möglich sind, weil nur Quarantänemaß­nahmen im Ziel­gebiet vorgesehen sind. Dann müssen Gäste die Hotel­kosten bezahlen – auch, wenn sie nicht anreisen möchten, weil sie vor Ort zunächst in Quarantäne müssen.
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Update: CORONA Reisebschränkungen

2/5/2020

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Die Regierung in MVP hat einen 5 Phasen Plan zur Wiederaufnahme des Tourismus beschlossen:
Für die Pha­se 1, den vor­sich­ti­gen Ein­stieg in e­inen si­che­ren Tou­ris­mus, wur­de als Start­punkt der 1. Mai 2020 fest­ge­legt.  Ab dem 1. Mai dürfen Personen mit Zweitwohnsitz in MVP diesen besuchen.
Noch keinen Termin gibt es für die weiteren Startphasen. Ausgehend von den dann aktuellen Infektions­zahlen soll am 5. Mai in einem weiteren Gespräch zwischen Landes­regierung und Tourismus­branche darüber beraten werden, ob weitere Phasen gestartet werden können.

Phase 2: Vorsichtiger Einstieg in einen sicheren Gastronomie-Tourimus: Vorsichtige Öffnung der Gastronomie unter strengen, an jeweils den aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts orientierten Auflagen. Öffnung tourismus­affiner Tages­angebote (z.B. Fahrrad­verleih, Boots­verleih, Strandkorb­vermietung) mit strengen Auflagen.

Phase 3: Vorsichtiger Start in den Über­nachtungs-Tourismus für Einwohnerinnen und Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns:  Der Über­nachtungs-Tourismus wird in dieser Phase ausschließlich für die Bewohnerinnen und Bewohner mit Erst­wohnsitz oder Zweit­wohnsitz in Mecklen­burg-Vorpom­mern sowie Dauer­campern ermöglicht.

Phase 4: Öffnung des Über­nachtungs-Tourismus für Gäste aus anderen Bundes­ländern: Tourismus von Bundes­bürgerinnen und Bundes­bürgern unter strengen, an jeweils den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts orientierten Auflagen.

Phase 5: Tages­tourismus und Neue Normalität auch für Gäste anderer Staaten: Übernachtungs-Tourismus auch von Gästen anderer Staaten (soweit nicht Risiko­gebiete) und Tages­tourismus entsprechend den dann geltenden Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.Title Text.


Das bedeutet für unsere Gäste die gebucht haben, dass ab Phase 3 diejenigen anreisen dürfen die in MVP leben. Ab Phase 4 dürfen alle in Deutschland lebenden anreisen und ab Phase 5 auch die Gäste aus dem Ausland. Daher gilt weiter:
Sie als Gast der gebucht hat müssen keine Kündigung aussprechen, sollte es weiter das Reiseverbot bis hin zu Ihrem Urlaubstermin ensprechend Ihres Herkunftsortes (Phase 3-5) geben. Gilt zur Zeit Ihres Urlaubs ein Reiseverbot bzgl. der Corona-Krise, wird Ihr Vertrag als ungültig erklärt und Sie erhalten Ihre Mietzahlungen zu 100% zurück.
Wenn Sie trotzdem, aus welchen Gründen auch immer, kündigen möchten gelten unsere gültigen AGB.

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